Werkrealschule

Zentrales Bildungsziel

der Werkrealschule und Hauptschule ist es, die Begabungspotentiale der Schülerinnen und Schüler zu erkennen, zu fördern und so zu gelingenden Bildungsbiographien beizutragen. Pädagogisches Leitprinzip ist eine durchgängige individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und eine verstärkte Berufswegeplanung in allen Klassenstufen.

 

Ein zentrales Element der Werkrealschule und Hauptschule sind die Wahlpflichtfächer

  • Gesundheit und Soziales (GuS)
  • Wirtschaft und Informationstechnik (WuI) sowie
  • Natur und Technik (NuT)

Diese werden in der Klassenstufe 8 und 9 – und auch in Klasse 10 – unterrichtet. Sie bieten ein nachhaltiges Konzept zur breiten beruflichen Orientierung, das Raum zur Gestaltung nach den schulischen Bedürfnissen eröffnet. Die Wahlpflichtfächer sollen eine Orientierung für die Ausbildungsentscheidung bieten.

Zentrale Intentionen der Wahlpflichtfächer

  • Handlungs- und prozessorientierter Unterricht – Förderung der Selbstständigkeit
  • Zielgerichteter Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Schülerorientiertes Angebot der Themen – Bezug zum Berufsalltag – Anregungen für die eigene Lebensgestaltung
  • Einbeziehung von Experten, Kooperation mit außerschulischen Partnern
  • Lernen durch Realbegegnungen

Ziele der Wahlpflichtfächer

  • attraktive und moderne Themen
  • Motivation und Interesse fördern
  • berufliche oder schulische Ausbildungswahl unterstützen

Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist mit der Änderung des Schulgesetzes (§ 6 Werkrealschule) außerdem allen Schülerinnen und Schülern die Option eröffnet, ein zehntes Schuljahr mit dem Ziel Werkrealschulabschluss zu besuchen – ohne Notenhürde nach der 9. Klasse. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss statt am Ende der 9. erst am Ende der 10. Klasse zu machen.

Die Anschlussfähigkeit für Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus der Werkrealschule wird in den unterschiedlichen Angeboten der beruflichen Voll- und Teilzeitschulen wie bisher sowohl nach Klasse 9 als auch nach Klasse 10 gewährleistet sein.

Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse oder der 10. Klasse

Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss.

    Dieser Abschluss berechtigt:

  • zur Aufnahme einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufsfachschulen.

Werkrealschulabschluss nach der 10. Klasse

Zum Ende der zehnten Klasse kann ein mittlerer Bildungsabschluss abgelegt werden.

    Der Werkrealschulabschluss berechtigt:

  • zur Aufnahme einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang,
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufsfachschulen sowie
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskolleg und in die beruflichen Gymnasien, sofern die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Prüfungsregelungen

Folgende Prüfungsoptionen werden an der Werkrealschule/Hauptschule angeboten:

  • Werkrealschulabschlussprüfung in Klasse 10 (Mittlerer Bildungsabschluss)
  • Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 9
  • Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10

Die Schülerin oder der Schüler wählt zusammen mit ihren / seinen Erziehungsberechtigten bis zum 1. Februar nach einer qualifizierten Beratung durch die Lehrkraft eine der genannten Optionen aus.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Option „Hauptschulabschluss in Klasse 10“ wählen, wird die Versetzung von Klasse 9 in die Klasse 10 nicht ausgesprochen. Die Jugendlichen erhalten am Ende von Klasse 9 eine schriftliche Dokumentation ihres Leistungsstandes.

Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 nehmen an der Themenorientierten Projektprüfung teil.

Schülerinnen und Schüler, die die Option „Werkrealschulabschluss in Klasse 10“ wählen, können freiwillig an der Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen. Alle Prüfungsteile werden dann gemäß den Vorgaben der WRSVO benotet.

Wann ist die Prüfung bestanden?

  • der Durchschnitt aus den Noten der für das Bestehen maßgebenden Fächer und Fächerverbünden, sowie der fachlich orientierten Projektprüfung 4,0 oder besser ist
  • der Durchschnitt aus den Noten der schriftlichen Prüfungen und der fachlich orientierten Projektprüfung 4,0 oder besser ist
  • die Gesamtleistung in keinem der Fächer der schriftlichen Prüfung mit der Note „ungenügend“ bewertet wurde
  • die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der für das Bestehen maßgebenden Fächer geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet wurden

Trifft dies in höchstens 3 Fächern zu, so ist die Prüfung bestanden, wenn für jedes dieser 3 Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch der Klasse 10 der Hauptschule einmal wiederholen