Flüchtlingsklassen (VAB-O)

Flucht – Trauma – Schule

Konzeption zur Beschulung und schulischen Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen am Parzival-Zentrum Karlsruhe

Seit Beginn des Schuljahres 2014/15 werden am Parzival-Zentrum Karlsruhe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beschult und schulisch begleitet. Inzwischen besuchen zwischen 80 und 90 Kinder und Jugendliche aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, Sri Lanka, Somalia, Ghana, Marokko, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Albanien und dem Kosovo verschiedenen Flüchtlingsklassen.

Die folgende Konzeption zur Beschulung und schulischen Betreuung von UmF ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Parzival-Zentrums. Die Flüchtlingsklassen sind Teil der Freien-Parzival-Berufsfachschule mit dem Bildungsgang des VAB-O. Ihr juristischer Träger ist der Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e.V.

Ausgangslage, Handlungsbedarf und Handlungsrahmen

Die Zahl der in Karlsruhe zu betreuenden und zu beschulenden Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) ist sprunghaft angestiegen. Die Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge fliehen ohne Sorgeberechtigte. Sie suchen Schutz vor Krieg, Bürgerkrieg, Folter, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, sozialen und familiären Krisen. § 42 SGB VIII und Art 20 der UN-KRK sichert den Schutz der Jugendlichen durch Inobhutnahme. Die Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden durch das Jugendamt in Obhut genommen. Ein Vormund wird für sie bestellt.

Die Durchführung der Inobhutnahme kann sowohl bei einem freien wie auch beim öffentlichen Träger durchgeführt werden. Die Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leben, betreut von Trägern der Jugendhilfe, in Flüchtlingswohnheimen, Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegefamilien oder bei Verwandten.

Auch Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben ein umfassendes Recht auf Bildung, das in Art. 26 der UN-Menschenrechtskonvention, in Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den Art. 28 und 29 der Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist. Außerdem existiert in Baden-Württemberg eine gesetzlich geregelte Schulpflicht, die sowohl von staatlichen wie auch von freien Trägern umgesetzt werden kann.

Viele Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben schwere traumatisierende Erfahrungen gemacht, die in der pädagogischen Praxis und der psychosozialen Betreuung berücksichtigt werden müssen. Sie sind auf umfängliche Hilfe und Begleitung angewiesen.

Das Parzival-Zentrum will seinen Beitrag zur Hilfestellung, Unterstützung, Begleitung und Beschulung der Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leisten. Es schützt und fördert damit das individuelle Kindeswohl und schafft günstige Voraussetzungen für eine gelingende gesellschaftliche Integration.

Zielsetzung einer Beschulung und schulischen Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen am Parzival- Zentrum

Die Beschulung und schulisch-pädagogische Begleitung der UmF verfolgt folgende Ziele:

  • Erfahrung der Schule als einem „sicheren Ort“ zur Traumabewältigung und als Voraussetzung für gelingende Lernprozesse
  • Aufbau haltgebender – orientiernder Strukturen durch Rhythmisierung und Ritualisierung des Schulalltags
  • Reorganisation einer Tagesstruktur durch regelmäßigen Schulbesuch
  • Aufbau verlässlicher Beziehungsangebote mittels erlebnis- und handlungsorientierter pädagogischer Angebote (Traumapädagogik)
  • Entwicklung von Selbstwirksamkeitserfahrungen mittels erlebnis- und handlungsorientierter pädagogischer Angebote (Traumapädagogik)
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch eine Pädagogik mit inhaltlich-kognitiven, musisch-künstlerischen und handwerklich-praktischen Angeboten (Ressourcenorientierung)

Weitere Details und Hintergrundinformationen zur Thematik finden Sie in der
Konzeption VAB-O der Parzivalschule